LETZTE ÄNDERUNG: 01.02.2023 um 19:30 Uhr | ABTEILUNGSORDNUNG
ETSV 1904 Lauda -Abteilung Leichtathletik- Abteilungsordnung
geändert gemäß Abstimmung vom 03.02.2009 (Mitgliederversammlung) geändert gemäß Abstimmung vom 08.02.2019 (Mitgliederversammlung)
§ 1 Name, Sitz und Zweck
Die Abteilung ist Mitglied im Badischen Sportbund und dessen Fachverband Leichtathletik. Deren Satzungen und Ordnungen gelten in der jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich für die Abteilung und deren Mitglieder. Die Abteilung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck der Abteilung ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung von sportlichen Übungen und Leistungen. Die Abteilung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
1: Austritt aus dem Verein 2: Streichung aus der Mitgliederliste der Abteilung 3: Ausschluss aus dem Verein (siehe Vereinssatzung) 4: Tod 2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Kündigung wird immer zum Jahresende wirksam. Eine Rückerstattung des Beitrags erfolgt nicht.
§ 4 Beiträge
Es wird kein Abteilungsbeitrag erhoben.
§ 5 Stimmrecht und Wählbarkeit bei Abteilungssitzungen
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Abteilungsleitung
· Abteilungsleiter/in · stellv. Abteilungsleiter/in · Kassierer/in · Schriftführer/in · Trainer/innen · Pressewart/in · Internetbetreuer/in · EDV-Betreuer/in · Statistiker/in
§ 8 Wahlen
Der Abteilungsleiter, der stellvertretende Abteilungsleiter, der Kassierer werden auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vor der Wahl ist ein Wahlausschuss mit mindestens drei Mitgliedern zu bestellen, welcher die Aufgabe hat, die abgegebenen Stimmen zu zählen und zu kontrollieren. Der Wahlausschuss bestimmt aus seinen Reihen den Wahlleiter. Die weiteren Mitglieder der Abteilungsleitung (§ 7) werden einvernehmlich bestimmt.
§ 9 Kassenprüfung
Die Kasse der Abteilung ist jährlich dem Vereinskassierer vorzulegen.
§ 10 Ehrenkodex
Die Trainer/-innen der Abteilung halten sich an den „Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im Sport“ des Deutschen Sportbundes. Dieser Ehrenkodex ist durch die Trainer/-innen zu unterschreiben. Weitere Grundsätze regelt bei Bedarf die Abteilung einvernehmlich.
§ 11 Auflösung der Abteilung
§ 12 Inkrafttreten
Diese Abteilungsordnung wurde anlässlich der Mitgliederversammlung am 01.03.05 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Günter Fading Abteilungsleiter
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